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Zusammenfassung der Studienordnung für den Studiengang „Angewandte Informatik“ (Bachelor) an der Universität Göttingen

Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, im Zweifelsfall gültig ist natürlich nur das Original. Kursive Textabschnitte sind Kommentare.


Inhaltsverzeichnis

§ 1 – Studienziele

Keine nennenswerten Informationen

§ 2 – Empfohlene Vorkenntnisse

Englisch- und Mathematikkentnisse sind für das Studium nötig. Ein mindestens zweimonatiges Praktikum während des Studiums wird empfohlen.

§ 3 – Studienorganisation

Das Studium beginnt zum Wintersemester und es wird den Studierenden ermöglicht dieses in 6 Semestern abzuschließen.

§ 4 – Studienabschnitte

Die ersten zwei Semester heißen Orientierungsphase, im Gegensatz zum Hauptstudium. In der Orientierungsphase sind 60 CP zu erbringen, im Hauptstudium 120.

§ 5 – Orientierungsphase

Module nach Beispielstundenplan, in Klammern die dazugehörenden CP

Semester 1 (30): Informatik I (9), Programmierkurs (3), Mathematik für Studierende der Informatik I (9), Diskrete Mathematik (9)

Semester 2 (30): Informatik II (9), Allgemeines Programmierpraktikum (6), Mathematik für Studierende der Informatik II (9), Anwendungsfach (6)

Die Module der Orientierungsphase werden nur im entsprechenden Semester angeboten (also die für Semester 1 vorgesehenden dementsprechend in jedem Wintersemester). Es bestehende keine Zugangsvorraussetzungen oder Beschränkungen. Das heißt jedoch nicht, dass man sich nicht manchmal rechtzeitig für ein Modul anmelden müsste, wofür es unter Umständen in der ersten Vorlesungswoche schon zu spät sein kann. Ausnahme natürlich das erste Semester.

§ 6 – Hauptstudium

Für die Module Informatik IV, Softwaretechnik I, Betriebssysteme, Theoretische Informatik und Formale Systeme ist die erfolgreiche Teilname an Informatik I Vorraussetzung.

Pflichtmodule sind: Diskrete Stochastik (9), Informatik III (9), Informatik IV (6), Datenbanken (4), Telematik (4), Softwaretechnik I (4), Betriebssysteme (4), Theoretische Informatik (4), Formale Systeme (4)

Der Student muss sich für ein Anwendungsfach entscheiden. Dieses kann zertifiziert werden.

Bei gewünschter Zertifizierung gilt: Es müssen 21 CP im Bereich "Anwendungsfach" und 21 CP im Bereich "Angewandte Informatik" des entsprechenden Anwendungsfaches erbracht werden. Dabei müssen die im Modulkatalog als "Zertifizierung: obligatorisch" gekennzeichneten Module zwingend enthalten sein. Ferner muss die Bachelorarbeit thematisch im Anwendungsfach angesiedelt sein.

Wird keine Zertifizierung gewünscht gilt: Es müssen 18 CP im Bereich "Anwendungsfach" und 18 CP im Bereich "Angewandte Informatik" des entsprechenden Anwendungsfaches erbracht werden. Die Wahl der Module (im Rahmen des Modulkataloges und eventueller Zugangsvorraussetzungen) steht dem Studenten offen.

Die Prüfungskommission kann auf Antrag und auf Grundlage eines verbindlichen Studienplanes Ausnahmen genehmigen und so theoretisch z.B. eine Kombination von Wirtschaftsinformatik und Recht der Informatik als Anwendungsfächer zulassen.

Es sind zwei Praktika a 6 CP zu absolvieren, die nach Genehmigung extern in einem Unternehmen stattfinden können. Ansonsten muss eines davon ein Wahlpflichtmodul des Studienbereiches "Berufsfeldbezogene Schlüsselkompetenzen" sein. Für die Studienanfänger: Praktikum heißt hier eben NICHT automatisch extern und in einem Unternehmen, im Gegenteil, meistens ist eine Universitätsveranstaltung gemeint. Gerüchte nach denen ein externes Praktikum Pflicht wäre sind nicht durch diese Studienordnung gedeckt.

Eine gewisse Anzahl an CP müssen aus Wahlmodulen eingebracht werden. Wahlmodule können alle nicht schon andernweitig eingebrachten Module aus den Studienbereichen Informatik, Angewandte Informatik und Anwendungsfach sein. Natürlich nur aus seinem gewählten Anwendungsfach und nicht einem anderen. Versteht sich von selbst. Der Besuch eines Proseminars wird empfohlen.

Um mit der Bachelorarbeit (12 CP) im 6. Semester beginnen zu dürfen muss „das erfolgreiche Studienende absehbar sein“ und insbesondere müssen alle Pflichtmodule in Kerninformatik und Mathematik belegt und bestanden sein.

§ 7 – Profile

Es gibt zwei Profile.

Erfolgreicher Berufseinstieg: 39 CP aus dem Bereich berufsfeldbezogene Schlüsselkompetenzen, bzw 33 bei Zertifizierung des Anwendungsfaches. Modul Forschungsbezogenes Praktikum ist dabei nicht erlaubt.

Aufnahme in einen Master-Studiengang: 21 CP aus dem Bereich berufsfeldbezogene Schlüsselkompetenzen. Es sollen die Module Proseminar (4), Forschungsbezogenes Praktikum (5) und Fachspezigische Vermittlungskompetenz (3) belegt werden. Bei nicht gewünschter Zertifizierung kommen 6 CP durch ein oder mehrere Module aus dem Master dazu.

§ 8 – Lehr- und Lernformen

Lehrveranstaltungen können in Deutsch oder Englisch stattfinden. Ansonsten findet man hier in der SO noch eine Erklärung der Veranstaltungsformen, bei Bedarf dort nachlesen.

§ 9 – Prüfungsangebote und Prüfungsleistungen

Die Bachelorprüfung ist zusammengesetzt aus allen Einzelprüfungsleistungen der Module besteht die man einbringt, sowie der Bachelorarbeit. Prüfungen für Pflichtmodule die zudem Vorraussetzung für andere Module sind werden in jedem Semester angeboten.

§ 10 – Anrechnungspunkte

Nichts erwähnenswertes.

§ 11 – Anfertigung der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit wird innerhalb von 6 Monaten angefertigt. Das vorläufige Thema wird mit dem Betreuer vereinbart und der Prüfungskommission vorgelegt. Bei Bedarf bestimmt die Prüfungskommission einen Betreuer. Bei der Themenwahl „ist der Kandidat zu hören“ und er kann ebenfalls Vorschläge machen.

§ 12 - Zertifizierung von Studienschwerpunkten und einer Studienrichtung

Wurde schon alles in vorherigen Paragraphen gesagt.

§ 13 - Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen

Module können Zugangsvoraussetzungen haben.

§ 14 - Beschränkung des Zugangs zu Lehrveranstaltungen oder Modulen

Beschreibt nach welchen Kriterien die Studenten bei beschränkter Platzzahl in einem Modul ausgewählt werden. In der Praxis kommt dies selten vor.

§ 15 – Studienberatung

Es gibt eine Beratung im Rahmen von Informationsveranstaltungen, der Studienberatung Angewandte Informatik, Mitgliedern der Prüfungskomission (bei Prüfungsfragen), allen Lehrenden sowie deren Mitarbeitern (bei speziellen Fragen) sowie der Zentralen Studienberatung der Universität.

Rest

Der Rest ist trivial. Bei Interesse an einem externen Praktikum gelten weitere "Richtlinien für externe Praktika".

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